Aufgaben der Feuerwehr

Die Aufgaben der Feuerwehr werden in den Gesetzen jedes Staates geregelt. Die beiden Kernaufgaben der Feuerwehr sind GEFAHRENVORBEUGUNG und GEFAHRENABWEHR. Während die Gefahrenabwehr, also der eigentliche Einsatzdienst, im öffentlichen Bewusstsein fest verankert ist – die Feuerwehr ruft man, wenn ein Unglück passiert ist - findet die Gefahrenvorbeugung eher im Verborgenen, zumindest aber in Stille (ohne Blaulicht und „Martins“-Horn) statt. Dabei ist ihr Zweck, möglichst Unglücke gar nicht erst geschehen zu lassen.

Die GEFAHRENVORBEUGUNG umfasst einmal den klassischen „Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz“ („z. B. Brandschau“) und zum anderen den Bereich der Brandsicherheitswachen, die Brandschutzerziehung und schließlich die technische Unterhaltung spezieller Vorbeuge-Einrichtungen.

Brandsicherheitswachen sind seitens der städtischen Feuerwehr, aufgrund rechtlicher Bestimmungen, immer dann zu stellen, wenn Veranstaltungen/Aktivitäten mit erhöhten Brandgefahren verbunden sind. Solche finden sich im Wachkreis 3 z.B. in den Kammerspielen Bad Godesberg, in der Bundeskunsthalle und auf dem Museumsplatz, gelegentlich auch in der Godesberger Stadthalle oder auch im Hotel Maritim sowie im Haus der Geschichte statt.

Rechtliche Vorgaben binden auch Veranstalter von offenen Feuern oder Feuerwerken. So stellt die FF Kessenich natürlich auch regelmäßig Sicherheitswachen bei den Martinszügen und –feuern.

Weiterhin findet jedes Jahr im Mai der „Rhein in Flammen“ statt. Die FF Kessenich betreut schon traditionsgemäß den südlichsten linksrheinischen Abschnitt.

Vorbeuge-Einrichtungen, die einer regelmäßigen technischen Wartung bedürfen, sind im Kessenicher Umfeld, die Luftschutzsirene auf der Nikolausschule/Pützstraße, der Luftschutzbunker an der Lotharstraße, und drei Trinkwasser-Notbrunnen – Kinderklinik Adenauerallee, Markusplatz, Schulhof Erich-Kästner-Schule.

Die GEFAHRENABWEHR ist der Aufgabenbereich, für den die Feuerwehren ursprünglich überhaupt ins Leben gerufen wurden: beim Eintritt eines Schadenereignisses wirksame Hilfe zu leisten.

Von der rechtlichen Aufgabenstellung her unterscheidet man Hilfeleistungen und Dienstleistungen. Hilfeleistungen betreffen die Pflichtaufgaben der Feuerwehr, wie sie das entsprechende Landesgesetz (hier FSHG NW) definiert. Allgemein gesprochen alle mehr oder weniger plötzlich eintretenden Unglücksfälle, die Leben und Gesundheit der Menschen, ihrer Tiere, ihre Sachwerte und die Umwelt gravierend zu schädigen geeignet sind und sofortige Aktion zur Abwehr bedingen. Dienstleistungen fallen dagegen an, wenn die speziellen Fertigkeiten oder Materialausstattungen der Feuerwehr eine Arbeit oder eine Schadensbehebung (nicht Notfall!) erleichtern oder möglich machen, oder andere zivile Dienstleister nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung verfügbar sind. Dienstleistungen sind in der Regel kostenpflichtig. Formal Dienstleistungen sind auch gerade bei Freiwilligen Feuerwehren Aktivitäten, die landläufig unter dem Begriff „Ortsbrauchtum“ laufen, z.B. das Aufstellen von Orts-Weihnachtsbäumen oder –Maibäumen.

Ein weiterer Bestandteil des Katastrophenschutzes sind die Versorgungsdienste. Dieser setzt sich aus den drei Fachaufgaben „Materialerhaltung“, „Verbrauchsgüter“ und „Verpflegung“ zusammen und dient der Versorgung der Einsatzkräfte.

Seit dem 1. Januar 2006 gehört die „Rufbereitschaft“ der Vergangenheit an. Dahinter verbarg sich ein Alarm-Bereitschaftsdienst der Bonner FFs, der für jeden der vier Wachkreise eine über Funkmeldeempfänger alarmierbare Gruppe vorsah. Hierfür wurde der „rufbereiten“ Löscheinheit ein Tanklöschfahrzeug TLF16/25 zur Verfügung gestellt. Im Regelfall wird nun die Alarmierung der FF Kessenich ganztäglich gemäß AAO (Alarm- und Ausrückeordnung) durchgeführt. Die Einheit wird alarmiert, bei einer Feuermeldung im Großraum Kessenich, Teile der Gronau (einschl. Regierungsviertel), sowie Poppelsdorf und Teile der Südstadt bis hin zur südlichen Stadtgrenze. Hierzu steht seit Anfang 2006 auch ein eigenes Tanklöschfahrzeug (LF 10-6) zur Verfügung.

Die Löscheinheit Kessenich, war eine von 3 Bonner Löscheinheiten, die an einem Projekt "Wasserförderbereitschaft" teilgenommen hat. Weitergehende Informationen sind links unter einem separaten Punkt zu finden.


Internationale Aufgabendefinition der Feuerwehren

Weit verbreitet ist die Zusammenfassung der Aufgaben mit den Schlagworten Retten, Löschen, Bergen, Schützen.

Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (z. B. durch Erste Hilfe) und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.

Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Hierbei werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen deutlich zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die technischen Hilfeleistungen stark zu und die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.

Die Feuerwehr kann natürlich weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.

Das Schützen beinhaltet im wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden, z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen.

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