Voraussetzungen

Um ein Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Bonn-Kessenich zu werden, müssen Interessenten....

... mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen aber noch nicht das 46. Lebensjahr vollendet haben;
... und innerhalb von Kessenich wohnen;
... geistig, körperlich und nach Deiner Gesamtpersönlichkeit geeignet sein

Das heißt im Wesentlichen:

... gesund sein
... einige körperliche Fähigkeiten nachweisen können
... nicht wegen vorsätzlich begangener Taten vorbestraft sein

Natürlich können auch weibliche Interessentinnen in den Feuerwehrdienst aufgenommen werden!


Allgemeines zur Freistellung vom Wehrdienst

Seit dem 3. Oktober 1990 gilt das Wehrrecht der Bundesrepublik Deutschland. Dies eröffnet Wehrpflichtigen die Möglichkeit, alternativ zum Wehrdienst sich für insgesamt 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz also z.B. bei einer Freiwilligen Feuerwehr, zu verpflichten. Hierdurch ist der Feuerwehrmann vom Wehrdienst freigestellt. Wehrpflichtige Interessenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und bisher weder einen Einberufungsbescheid noch dessen Ankündigung erhalten haben, können sich - auch noch nach erfolgter Musterung - zum Dienst für die Dauer von 6 Jahre verpflichten.

Nach sechsjähriger Mitwirkung erlischt dann die Pflicht, Grundwehr- bzw. Zivildienst zu leisten

Die abzuleistende Dienstpflicht wird in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, d.h. an Abenden und Wochenenden durch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen im Umfang von etwa 250 Stunden pro Jahr erbracht.

zum Seitenanfang
Startseite Mitglied werden Kontakt Impressum Gästebuch Links